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Presse-Mitteilungen Schnelle Überhitzung Was manche Tierbesitzer nicht bedenken: Selbst wenn das Thermometer nicht auf Rekordwerte klettert, wird es im Wageninneren schon nach wenigen Minuten sehr heiß. Bis zu 50 Grad Celsius oder mehr sind möglich. Diese extreme Hitze macht aus dem Auto eine Todesfalle für Hunde. Grund dafür: Die Verbeiner schwitzen nicht wie Menschen am ganzen Körper, sondern geben die Hitze vor allem durch Hecheln ab. „Ist aber die Umgebung zu warm, nutzt das Hecheln nichts mehr“, sagt Stefanie Simon, Expertin des R+V-Infocenters. Es kann sein, dass dem Tier in kurzer Zeit übel wird, es erbricht, keine Luft mehr bekommt oder sein Kreislauf zusammenbricht. Im schlimmsten Fall stirbt es an einem Hitzeschock. Ab 25 Grad: Hunde warten besser zu Hause Auch gut gemeinte Hilfestellungen bedeuten für die Vierbeiner keine Erleichterung. „Im Schatten parken, die Fensterscheibe runterkurbeln und einen Napf voll Wasser hinstellen: All das reicht im Sommer nicht aus, um das Tier vor der Hitze zu schützen“, erklärt Simon. Die geliebten Vierbeiner sollten deshalb bei Außentemperaturen über 25 Grad Celsius lieber zu Hause warten. Wenn der Hund mitkommen muss, parken Tierbesitzer besser in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus. Zudem gibt es inzwischen Standklimaanlagen für das Auto, die die Temperatur konstant niedrig halten, wenn es parkt. Auch Aufhalter für die Kofferraumklappe bringen Erleichterung. Weitere Tipps der R+V-Expertin - Die Sonne wandert und aus Schatten wird schnell Sonne: Das sollten Tierbesitzer beachten, bevor sie den Wagen abstellen.
- Ein feuchtes Tuch im Fußraum kühlt die Innentemperatur kurzfristig etwas ab. Hundebesitzer können sich zudem spezielle Kühlmatten für Hunde besorgen.
- Wer ein Tier in Not bemerkt, sollte umgehend versuchen, den Halter ausfindig zu machen. Bleibt das erfolglos, sofort Polizei oder Feuerwehr rufen.
Geldbuße bis 25.000 Euro Wer seinen Hund bei Hitze im Auto lässt, muss eventuell mit rechtlichen Konsequenzen rechnen: Unter Umständen kann dies als Tierquälerei eingestuft werden. In besonders schlimmen Fällen sieht das Tierschutzgesetz eine Geldbuße von bis 25.000 Euro vor. Sogar eine dreijährige Haftstrafe ist möglich.
| Pressemitteilung Nr. 28/2018 vom 27.04.2018 Aufgabe des Eigentums an einem Hund ist nicht möglich Ein verwilderter Hund ohne feststellbaren Besitzer unterliegt dem Fundrecht. Er ist nicht als herrenlos zu behandeln, weil die Aufgabe des Eigentums durch Besitzaufgabe (Dereliktion, § 959 BGB) gegen das Verbot verstößt, ein in menschlicher Obhut gehaltenes Tier auszusetzen, um sich seiner zu entledigen (§ 3 Nr. 3 TierSchG). Eine Gemeinde, die einen solchen Hund an sich nimmt und in einem Tierheim unterbringt, erfüllt damit eine eigene Aufgabe als Fundbehörde und kann von einer anderen Behörde nicht den Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Klägerin ist eine Gemeinde, auf deren Gebiet ein verwilderter Hund aufgefunden wurde. Das Landratsamt, das Tierschutzbehörde ist, lehnte es ab, den Hund unterzubringen. Darauf kündigte die Klägerin an, das Tier selbst unterzubringen und die Kosten dem beklagten Landkreis in Rechnung zu stellen. Dieser lehnte es nachfolgend ab, der Klägerin ihre Aufwendungen für den Transport und die Unterbringung des Hundes zu ersetzen, weil es sich um ein Fundtier gehandelt habe. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat einen Aufwendungsersatzanspruch der Gemeinde auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag verneint, da sie als Fundbehörde selbst für die Inobhutnahme des Hundes zuständig gewesen sei. Da das Eigentum an einem Tier wegen des tierschutzrechtlichen Aussetzungsverbots nicht wirksam aufgegeben werden könne, sei der Hund als Fundtier zu behandeln. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung bestätigt. Zu Recht hat das Oberverwaltungsgericht die Möglichkeit der Aufgabe des Eigentums an dem Hund verneint und ihn damit als Fundtier behandelt. Indem die Gemeinde den Hund an sich genommen und untergebracht hat, hat sie eine eigene Aufgabe als Fundbehörde wahrgenommen, deren Aufwendungen sie selbst zu tragen habe. Urteil vom 26. April 2018 - BVerwG 3 C 24.16 - Vorinstanzen: OVG Bautzen, 3 A 549/15 - Urteil vom 21. September 2016 - VG Dresden, 6 K 994/12 - Urteil vom 29. Mai 2015 -
| | Übergangsfrist für Tätowierung läuft aus - Ab 3. Juli 2011 besser mit Chip über die Grenze | | Wer ab dem 3. Juli 2011 mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Frettchen ein EU-Land besuchen will, muss nicht nur für vorgeschriebene Impfungen gesorgt haben und den EU-Heimtierausweis mit sich führen; das Tier sollte dann auch gechipt sein. 2003 hatte das Europäische Parlament mit der Verordnung 998/2003 die eindeutige Kennzeichnung von Haustieren beim Grenzübertritt verlangt. Die bisher gültige, achtjährige Übergangsfrist für die Tätowierung als Alternative zum Chip bei Reisen in die Länder der EU läuft am 3. Juli 2011 ab. Ab diesem Zeitpunkt muss jedes nach diesem Zeitpunkt geborene Tier beim Grenzübertritt gechippt sein. Für Tiere, die bereits tätowiert sind, gilt keine nachträgliche Chippflicht. TASSO e.V. empfiehlt allerdings dringend, sich nicht auf die neuen Bestimmungen zu verlassen, sondern das Tier zu chippen. Den wenigsten Beamten dürften die Feinheiten der Bestimmung geläufig sein. | | | Ab 20 Grad Celsius wird das Auto zur tödlichen Falle - Erfolgreiche Aktion "Hund im Backofen" auch 2010! | | Jahr für Jahr sterben im Sommer immer wieder Hunde qualvoll im Auto, weil den Besitzern die Gefahren nicht bewusst sind. Bereits ab 20 Grad Celsius Außentemperatur wird das Auto zur Hitze-Falle für einen eingesperrten Hund. Das Autoinnere kann sich bei steigenden Temperaturen schnell auf über 50 Grad Celsius aufheizen! Dabei reichen schon wenige Minuten aus, um den Hund dann in eine lebensbedrohliche Situation zu bringen. Auch ein Fenster, das nur einen Spalt offen ist, kühlt nicht ausreichend! Hunde und Katzen regulieren den Wärmeaustausch über Hecheln. Die dadurch entstehende Wasserverdunstung muss das Tier durch Trinken ausgleichen. Hat es dazu keine Möglichkeit, kommt es zur Hyperthermie, d.h. die Körpertemperatur steigt an. Erste Anzeichen eines Hitzschlages sind: Unruhe, eine weitherausgestreckte Zunge bei gestrecktem Hals, Taumeln, Erschöpfung. Ab 40 Grad Celsius Körpertemperatur treten Kreislaufbeschwerden auf. TASSO hatte letztes Jahr die Aufklärungs-Aktion "Hund im Backofen" gestartet, an der sich über 8.000 Menschen beteiligten. Mehr als 600.000 kostenlose Informationskarten zum Verteilen wurden angefordert. Helfen Sie mit, andere Hundehalter zu informieren. Fordern Sie jetzt unser kostenloses Informationsmaterial mit Tipps zur ersten Hilfe bei Hitzschlag zum Verteilen an. Beobachten Sie einen Hund in einer Notsituation im Auto, zögern Sie nicht, die Polizei zu rufen! | |
| Wenn Hunde und Katzen sich ständig kratzen | | Nicht immer sind Flöhe im Spiel, wenn sich unsere Vierbeiner unentwegt kratzen. Es kann sich auch um einen Befall mit Herbstgrasmilben handeln. Die Herbstgrasmilbe gehört zu den Spinnentieren, sie ist weltweit verbreitet und findet sich häufig auf Wiesen und in Gärten. Jetzt im Herbst schlüpfen die Larven der Milbe und lauern bevorzugt auf Grashalmen auf ihre Opfer. Die erkennen sie am Geruch, Hunde und Katze gehören ebenso dazu wie Menschen. Die Larven lassen sich von den Grashalmen abstreifen und suchen dann ein geschütztes Plätzchen, wo sie mit ihren Mundwerkzeugen die Haut anbohren. Dabei sondern sie ein Sekret ab, das die unteren Hautschichten auflöst. Diese Mischung dient ihnen dann als Nahrung. Herbstgrasmilben saugen zwar kein Blut wie Flöhe oder Zecken, die Folgen für das Opfer sind aber vergleichbar: Das Immunsystem reagiert auf den Speichel der Parasiten mit stark juckenden Quaddeln. Gerade sehr junge Milben sind mit bloßem Auge kaum zu erkennen, sie sind gerade mal 0,3 Millimeter groß. Um festzustellen, ob Hunde oder Katzen befallen sind, legt man neben ihren Schlafplatz ein großes Stück weißes Papier. Das lockt die Tiere an und verrät ihre Anwesenheit. Zur Behandlung befallener Tiere sollte das Fell zunächst sorgfältig ausgebürstet und die Haut anschließend mit einem geeigneten chemischen Mittel aus der Apotheke oder vom Tierarzt eingerieben werden. "Obwohl in vielen Online-Foren dafür geworben wird: Neemöl – das Öl des Neembaums – hilft nur gegen die Eier der Herbstgrasmilben, und die liegen im Gras", erklärt Dr. Rolf Wilcken, Leiter der Abteilung Kleintiere der Tierklinik Hochmoor im münsterländischen Gescher. "Bereits geschlüpften Tieren und solchen, die im Fell sitzen, kann es nichts anhaben." | | TASSO e.V. Frankfurter Str. 20 - 65795 Hattersheim - Germany Telefon: +49 (0)6190 93 73 00 - Telefax: +49 (0)6190 93 74 00 Email: info@tasso.net - Website: www.tasso.net Newsletter abbestellen |
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